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Entlassung

Damit es auch nach Ihrer Krankenhausentlassung bestmöglich weiter geht, steht Ihnen ein gut aufgestelltes Team aus Ärzten, Pflegespezialisten für Wundmanagement und familiale Pflege sowie Sozialarbeiterinnen zur Verfügung.

Bei geplanten Eingriffen, in deren Folge es sicher einer weiteren Versorgung bedarf, ist es sinnvoll, sobald ein Aufnahmetermin feststeht, mit dem Sozialdienst Kontakt aufzunehmen. Der Sozialdienst klärt mit Ihnen und dem jeweils zuständigen Kostenträger die Möglichkeiten einer Anschlussheilbehandlung, vereinbart Aufnahmetermine in Rehaeinrichtungen und unterstützt Sie bei den entsprechenden Antragstellungen.

Nach Verordnung von Hilfsmitteln organisiert der Sozialdienst die Versorgung durch die Leistungserbringer der jeweiligen Kostenträger, möglichst zum Entlassungszeitpunkt.

Ist auch nach der Entlassung eine Versorgung im Sinne der Behandlungspflege (Medikamentengabe, Versorgung von Wunden, Anlegen von Stützstrümpfen oder Verbänden, enterale oder parenterale Ernährung) erforderlich, hilft der Sozialdienst einen Pflegedienst zu finden und stellt die Überleitung sicher.

Eine ärztliche Verordnung mit dem Muster 12 kann für maximal 7 Tage ausgestellt werden.

Ist eine häusliche Versorgung nach Entlassung noch nicht möglich, unterstützt der Sozialdienst die Suche nach einem Pflegeplatz und stellt mit Ihnen die notwendigen Anträge bei den jeweiligen Kostenträgern.

Bei einer neu aufgetretenen umfassenden Einschränkung von Mobilität und Selbstversorgung hilft der Sozialdienst bei Erstanträgen zur Einstufung in die Pflegeversicherung, organisiert die Lieferung von pflegenotwendigen Hilfsmitteln, vermittelt Betreuung durch die familiale Pflege und unterstützt beim Finden eines ambulanten Pflegedienstes. Am Entlassungstag erhält jeder Patient von seinem behandelnden Arzt einen ärztlichen Entlassungsbrief.

Eine Verordnung über die weiterhin notwendigen Arzneimittel, Verband-, Heil- und Hilfsmittel kann in der kleinsten Packungsgröße (N1) ausgestellt werden. Ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erforderlich, so kann sie für max. 7 Tage ausgestellt werden.

Um an diesem Entlassungsmanagement teilnehmen zu können, ist eine schriftliche Einwilligung seitens des Patienten erforderlich, die bei Aufnahme gegeben werden muss. Diese Einwilligung ist jederzeit schriftlich widerrufbar.

Ansprechpartner im Sozialdienst:

  • Frau Figge-Siegel
    Für die Stationen A1, A7, ambulante Chemotherapie
    Telefon: (0271) 231-2643
  • Frau Burbach
    Für die Stationen A4, D1, Marien Aktiv Therapiezentrum
    Telefon: (0271) 231-2671
  • Frau Mertens
    Für die Stationen B3 Palliativstation, A 5 a
    Telefon: (0271) 231-2646
  • Frau Hinz
    Für die Station A3, ambulante Strahlentherapie
    Telefon: (0271) 231-2645
  • Herr Mikloweit
    Für die Station A2, Anschlussheilbehandlung
    Telefon: (0271) 231-2678
  • Frau Beichler
    Für die Stationen A4, D1, Marien Aktiv Therapiezentrum
    Telefon: (0271) 231-2648
  • Frau Althaus
    Für die Stationen A6, A5B, kardiologische Kurzlieger
    Telefon: (0271) 231-2641
  • Herr Janke
    Für die Stationen D3, Anschlussheilbehandlung
    Telefon: (0271) 231-2673
  • Frau Schalk
    Sekretariat
    Telefon: (0271) 231-2675
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57072 Siegen
Telefon (0271) 231-0
Telefax (0271) 231-2299
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www.marien-kliniken.de

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