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Entlassung

Damit es auch nach Ihrer Krankenhausentlassung bestmöglich weiter geht, steht Ihnen ein gut aufgestelltes Team aus Ärzten, Pflegespezialisten für Wundmanagement und familiale Pflege sowie Sozialarbeiterinnen zur Verfügung.

Bei geplanten Eingriffen, in deren Folge es sicher einer weiteren Versorgung bedarf, ist es sinnvoll, sobald ein Aufnahmetermin feststeht, mit dem Sozialdienst Kontakt aufzunehmen. Der Sozialdienst klärt mit Ihnen und dem jeweils zuständigen Kostenträger die Möglichkeiten einer Anschlussheilbehandlung, vereinbart Aufnahmetermine in Rehaeinrichtungen und unterstützt Sie bei den entsprechenden Antragstellungen.

Nach Verordnung von Hilfsmitteln organisiert der Sozialdienst die Versorgung durch die Leistungserbringer der jeweiligen Kostenträger, möglichst zum Entlassungszeitpunkt.

Ist auch nach der Entlassung eine Versorgung im Sinne der Behandlungspflege (Medikamentengabe, Versorgung von Wunden, Anlegen von Stützstrümpfen oder Verbänden, enterale oder parenterale Ernährung) erforderlich, hilft der Sozialdienst einen Pflegedienst zu finden und stellt die Überleitung sicher.

Eine ärztliche Verordnung mit dem Muster 12 kann für maximal 7 Tage ausgestellt werden.

Ist eine häusliche Versorgung nach Entlassung noch nicht möglich, unterstützt der Sozialdienst die Suche nach einem Pflegeplatz und stellt mit Ihnen die notwendigen Anträge bei den jeweiligen Kostenträgern.

Bei einer neu aufgetretenen umfassenden Einschränkung von Mobilität und Selbstversorgung hilft der Sozialdienst bei Erstanträgen zur Einstufung in die Pflegeversicherung, organisiert die Lieferung von pflegenotwendigen Hilfsmitteln, vermittelt Betreuung durch die familiale Pflege und unterstützt beim Finden eines ambulanten Pflegedienstes. Am Entlassungstag erhält jeder Patient von seinem behandelnden Arzt einen ärztlichen Entlassungsbrief.

Eine Verordnung über die weiterhin notwendigen Arzneimittel, Verband-, Heil- und Hilfsmittel kann in der kleinsten Packungsgröße (N1) ausgestellt werden. Ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erforderlich, so kann sie für max. 7 Tage ausgestellt werden.

Um an diesem Entlassungsmanagement teilnehmen zu können, ist eine schriftliche Einwilligung seitens des Patienten erforderlich, die bei Aufnahme gegeben werden muss. Diese Einwilligung ist jederzeit schriftlich widerrufbar.
 

Ihre Ansprechpartner/innen im Sozialdienst:

Petra Figge-Siegel

Teamleitung
A1, A4a
Marien Aktiv Therapiezentrum (Vertretung)
Telefon: (0271) 231-2643
Telefax: (0271) 231-2649
E-Mail: p.figge-siegel@mariengesellschaft.de

Juliane Bäumer
D1, A3
ambulante Chemo- und Strahlentherapie
Marien Aktiv Therapiezentrum
Telefon: (0271) 231-2641
E-Mail: j.baeumer@mariengesellschaft.de

Friederike Mertens
Palliativstation B3, MA, A7
Telefon: (0271) 231-2646
E-Mail: f.mertens@mariengesellschaft.de

Tobias Püttmann
D3, A6 
Telefon: (0271) 231-2645
E-Mail: t.puettmann@mariengesellschaft.de

Henrik Mikloweit
A2, A4b
OP-Planung
Telefon: (0271) 231-2678
Telefax: (0271) 231-2679
E-Mail: h.mikloweit@mariengesellschaft.de

Jennifer Althaus
D1, A3
ambulante Chemo- und Strahlentherapie 
Telefon: (0271) 231-2641
E-Mail: j.althaus@mariengesellschaft.de

Nicole Weineck
A5
Telefon: (0271) 231-2674
E-Mail: n.weineck@mariengesellschaft.de

Rotraut Schalk
Büro
Telefon: (0271) 231-2675
E-Mail: r.schalk@mariengesellschaft.de

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MARIEN KLINIKEN SIEGEN

Kampenstraße 51
57072 Siegen
Telefon (0271) 231-0
Telefax (0271) 231-2299
info@mariengesellschaft.de
www.marien-kliniken.de

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