Coronaviren wurden erstmalig Mitte der 1960er Jahre identifiziert. Sie können entweder Menschen oder Tiere infizieren. Ein Teil der Erkältungskrankheiten des Menschen wird durch Coronaviren ausgelöst. In seltenen Fällen können Coronaviren, die zuvor nur Tiere infiziert haben, auf den Menschen übertreten, sich dann weiterverbreiten und auch zu schweren Erkrankungen führen. In der Vergangenheit war das bei den Ausbrüchen von SARS-CoV (Severe Acute Respiratory Syndrome) und MERS-CoV (Middle East Respiratory Syndrome) der Fall und ist auch bei dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) so.
Die Ansteckung mit dem Corona-Virus geschieht über Tröpfcheninfektion – also über Husten oder Niesen. Sie erfolgt nicht über andere Körpersekrete, etwa den Stuhlgang. Der Unterschied zur Influenza (Grippe) ist durch zwei Dinge gekennzeichnet: Zum einen die Inkubationszeit, die bei der Influenza ein bis zwei Tage beträgt, beim Corona-Virus zwei bis 14 Tage. Zudem fehlt bei einer Corona-Infektion der Schnupfen, da der Erreger eher die unteren Atemwege betrifft. Asymptomatische Personen können das Virus übertragen. Übertragungen peripartal – von der Mutter auf das ungeborene Kind – scheint es nach derzeitigem Stand nicht zu geben.
Alle Altersgruppen können sich infizieren und erkranken. Besonders gefährdet für einen schweren Verlauf sind Menschen höheren Alters (60+) und jene, die bereits von Grunderkrankungen betroffen sind.
Symptome sind
Bei manchen kommt es zu einem vorübergehenden Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns. Covid-19 verläuft meistens eher mild. Einige Betroffene können allerdings eine Lungenentzündung mit Kurzatmigkeit und Luftnot bekommen. Der Arzt oder die Ärztin sollte verständigt werden, wenn das Gefühl besteht, schwerer Luft zu bekommen als sonst.
Nach aktuellen Erkenntnissen kann man andere Menschen schon anstecken, bevor man selber Symptome bekommt. Nach dem Auftreten von Symptomen bleibt man mehrere Tage ansteckend. Wie lange das im Durchschnitt möglich ist, wird derzeit intensiv erforscht.
Innerhalb von 14 Tagen, nachdem Kontakt zu jemandem bestand, der bereits an Covid-19 erkrankt ist, können Symptome auftreten (Inkubationszeit). Der Krankheitsverlauf ist jedoch individuell und kann insbesondere bei schweren Fällen auch länger als 14 Tage dauern.
Informationen zu Covid-19, u.a. zu den erforderlichen Hygienemaßnahmen, erhalten Sie auf den Websiten zusammengegencorona.de und Infektionsschutz.de. Auch das Robert Koch Institut hat auf rki.de viele Fakten zusammengetragen.
Ein selbst hergestellter, nichtmedizinischer Mund-Nasen-Schutz schützt nicht vor Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus. Daher wird diese Alltagsmaske auch nicht als „Schutzmaske“ bezeichnet. Sie werden Community-Masken genannt. Allerdings kann ein nichtmedizinischer Mund-Nasen-Schutz dazu beitragen, dass Tröpfchen aus Speichel oder Rachensekreten beim Ausatmen, Sprechen, Niesen oder Husten andere Menschen weniger treffen. Immer gilt, auch dann: Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen einhalten sowie auf eine gute Handhygiene und das Einhalten der Nies- und Husten-Etikette achten. Grundsätzlich gilt: Nur Atemschutzmasken mit dem FFP2- oder FFP3-Standard („filtering face piece“) schützen den Träger vor einer Ansteckung mit Krankheitserregern. Diese Schutzmasken gehören in die Hände von medizinischem und pflegerischem Personal und nicht für Privatpersonen. Eine Händedesinfektion ist im privaten Umfeld - wenn keine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus vorliegt - im Allgemeinen nicht erforderlich. Hier ist es wichtiger, sich regelmäßig die Hände mit Seife zu waschen und darauf zu achten, dass Handtücher, Zahnbürsten, Besteck & Geschirr, u.ä. nicht mit anderen Familien- oder Wohnungsbewohnern geteilt wird.
Bei jeder Atemwegsinfektion ist es wichtig, dass Sie und Ihr Umfeld die Hygieneregeln einhalten, um eine Ansteckung zu vermeiden: regelmäßiges Händewaschen, Einhalten der Husten- und Nies-Etikette und Abstand halten. Wenn Sie befürchten, sich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert zu haben, kontaktieren Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin. Sollte bei Ihnen das neuartige Coronavirus nachgewiesen werden, wird Ihnen das Gesundheitsamt mitteilen, was Sie sonst noch beachten müssen, um andere zu schützen.
Antwort: Wir beobachten mit wachsender Sorge, dass Patienten bemüht sind, auch notwendige Untersuchungen und Behandlungen zu vermeiden oder herauszuzögern. Das kann gerade bei Krebs- und Herzerkrankungen zu unkalkulierbaren Risiken führen. Denn je früher eine Erkrankung erkannt und therapiert wird, desto besser sind die Aussichten auf eine Genesung. Im Hinblick auf infektionshygienische Standards sehen wir uns gut gerüstet, weshalb wir das Risiko einer Ansteckung in unserem Klinikum als verhältnismäßig gering im Vergleich zu einer möglicherweise verzögerten Diagnose oder gar Therapie bewerten.
Wir haben unser Leistungsgeschehen auf die Epidemie hin ausgerichtet. Wichtig ist uns die Feststellung, dass auch bei planbaren Operationen oft eine lange Leidensgeschichte hinter den Patientinnen und Patienten liegt. Die Behandlungen sind notwendig und geboten! In einem vertretbaren Maß führen wir wieder planbare Operationen durch.
Ja. Wir haben unsere Kapazitäten auf 25 Intensivbetten aufgestockt. Alle verfügen dabei über Beatmungsgeräte.
Zu keinem Zeitpunkt waren die Plätze belegt. Bislang konnte auch erst bei einem Patienten COVID-19 diagnostiziert und somit der interne Pandemieplan aktiviert werden. Dennoch ist es wichtig, diese Kapazitäten aufgebaut zu haben, da die weitere Entwicklung auch heute nicht vollends abzusehen ist.
Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat im Oktober 2020 die 7-Tage-Inzidenz von 50 überschritten. Damit gilt gemäß der Coronaschutzverordnung die Gefährdungsstufe II mit weitergehenden Einschränkungen der Kontakte, um ein weiteres Ansteigen der Infektionen zu verhindern. Die Krankenhäuser bzw. ihre Patienten sind dabei besonders zu schützen. Hierzu haben sich die Vertreter aller Akutkrankenhäuser und der Reha-Kliniken im Kreisgebiet mit dem Gesundheitsamt auf folgende Regelungen verständigt:
Die Besuchszeiten sind: 14:00 bis 18:00 Uhr (letzter Einlass 17:00 Uhr)
Pro Patientin/pro Patient darf maximal 1 Person für eine Stunde zugelassen werden.
Besucher, die jünger als 16 Jahre sind, dürfen aktuell keine Patienten besuchen.
Ausnahmen von diesen Regeln gelten natürlich für den Besuch schwer bzw. kritisch kranker Personen. „Für die meisten Krankenhauspatienten stellt aufgrund des Krankheitsbildes oder des Alters eine Corona-Infektion ein sehr hohes Risiko dar. Deswegen richten wir den dringenden Appell, diese Besuchsregeln auch einzuhalten“, so Dr. Christoph Grabe, Leiter des Kreisgesundheitsamts in einer gemeinsamen Erklärung aller Siegener Krankenhäuser.
Marien Kliniken - St. Marien-Krankenhaus Siegen hat die Umsetzung dieser Regelungen am 26. Oktober 2020 vollzogen.
Dazu gehören:
Für eine genaue Diagnose wenden Sie sich bitte an einen Arzt.
Wir haben eine Seite eingerichtet, über die Sie unsere Teams in den Kliniken unterstützen können.